GESELLSCHAFTSRECHT

Das Gesellschaftsrecht ist ein äußerst vielfältiges und vielfältiges Gebiet. Kurz gesagt, es umfasst eigentlich alle Aktivitäten von der Gründung eines Unternehmens bis zu seiner Auflösung. Ein Unternehmen braucht einen Anwalt nicht nur für die Gründung, Auflösung, mögliche Formänderung usw. In vielen Fällen, auch wenn es nicht obligatorisch ist, wird empfohlen, einen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen.

    Mein Büro bietet unter anderem Hilfe:

  • bei der Gründung von Wirtschaftsverbänden, Verbänden, Stiftungen

  • in Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Eintragung von Änderungen

  • in Verfahren zur Registrierung des Gemeinwohlstatus für gemeinnützige Einrichtungen
  • Erstellung und Kommentierung von Verträgen im Zusammenhang mit dem Wirtschafts- und Unternehmensbetrieb.

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